Die Tötung eines Angehörigen im Straßenverkehr stellt eine immense emotionale Belastung für jeden Menschen dar. Aber auch für den Täter besteht eine Ausnahmesituation, da ihm eine harte Bestrafung wegen einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr droht.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann man dabei auf beiden Seiten stehen. Zum einen als Nebenklägervertreter der Opfer/des Opfers und zum anderen als Verteidiger des Täters.
Verteidigt man gegen den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr muss zuerst geprüft werden, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn der Vorwurf berechtigt ist, muss umfassend und sensibel gehandelt werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, den Versicherungen und auch den Anwälten der Angehörigen des Opfers oder dem Opfer ist unerlässlich.
Tritt der Fachanwalt für Verkehrsrecht für die Angehörigen des Opfers als Nebenklägervertreter auf, geht es nicht in erster Linie darum, eine möglichst hohe Strafe zu erreichen. Hierdurch wird das Opfer nicht wieder lebendig und der Schmerz über den Verlust einer nahe stehenden Person auch nicht geringer.
Entscheidend ist, dass die Angehörigen, insbesondere minderjährige Kinder des Tatopfers, für die Zukunft abgesichert sind, wobei hier die Versicherung des Täters erster Ansprechpartner ist. Darüber hinaus kann man auch im sog. Adhäsionsverfahren Ansprüche gegen den Täter im Strafverfahren geltend machen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht muss man mit Rücksicht auf die Belastung des Mandanten einfühlsam und gleichzeitig professionell handeln.